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Lebenslanges Kindergeld für Behinderte

Für ein über 18 Jahre altes Kind wird Kindergeld gezahlt, wenn es wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Die Behinderung des Kindes muss schon vor der Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten sein. Übersteigen die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht den Grenzbetrag von 7680,- Euro im Kalenderjahr, geht die Familienkasse davon aus, dass das Kind sich nicht selbst unterhalten kann. Gegebenenfalls kann ein über diesem Betrag liegender behinderungsbedingter Mehrbedarf des behinderten Kindes glaubhaft gemacht werden, der dann in die Entscheidung einbezogen wird.

Das Vermögen behinderter Kinder hat keine Auswirkungen auf den Anspruch auf Kindergeld.

Iris-Maria Jandel,
Fachanwältin für Familienrecht